Neue Regeln für ein sicheres Miteinander!
Aktuell schnellen die Inzidenzen und die Anzahl der sich in Behandlung befindlichen Menschen in die Höhe. Die Landesregierung hat neue Verordnungen erlassen, die wir mit unserem aktualisierten Schutzkonzept umsetzen.
Das Wichtigste im Überblick:
Veranstaltungen und Gottesdienste im Kirchengebäude
3G-Regelung des Landes Hessen
Der Einlass erfolgt nach 3-G Konzept der hessischen Landesregierung, Kontrolle am Eingang, ein gültiger Lichtbildausweis ist bereit zu halten.
Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Kein Gemeindegesang
Kein Gesang während der Gottesdienste
Schutzkonzept des Haus Siloah bei sonstigen Veranstaltungen
Wenn Veranstaltungen, die keine Gottesdienste darstellen, im Kirchengebäude stattfinden, gilt das Schutzkonzept des Haus Siloah.
Das gesamte Schutzkonzept finden Sie hier:
Veranstaltungen im Gemeindehaus Siloah
2G-Regelung des Landes Hessen
Der Einlass erfolgt nach 2-G Konzept der hessischen Landesregierung. Ein Geimpften- oder Genesenen-Nachweis ist stets mitzuführen und ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Maskenpflicht bis zum Platz
Eine medizinische Maske ist bei Ein- und Ausgang zu tragen, sie darf am Sitzplatz abgenommen werden. Kinder bis 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Das gesamte Schutzkonzept finden Sie hier: