Stiftung Stedter Tropfen

Stiftung Stedter Tropfen

Eine Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Oberstedten

Im Jahre 2007 hat unsere Evangelische Kirchengemeinde Oberstedten die Stiftung „Stedter Tropfen“ gegründet, damit der stete Tropfen aus „Stedten“ unsere Gemeinde zusätzlich finanziell unterstützt. Seitdem werden die Zinsen jährlich „ausgeschüttet“.

Wer sind die Mitglieder des Stiftungsrates?

Hilmar Bohn (Vorsitzender), Pfarrerin Anika Rehorn, Markus Gernhard, Michael Ehrmann und Isolde Schlageter.

Wofür verwenden wir die Gelder? Welche Ziele haben wir?

Für die qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Senioren und Kindern werden Gelder zur Verfügung gestellt. Diese Projekte möchten wir ausweiten. Darüber hinaus finanziert der Stedter Tropfen die Stelle unserer Jugendleiterin, die für die tolle Jugendarbeit in unserer Gemeinde
unersätzlich ist. 

Da wir diese Stelle selbstständig finanzieren müssen, bitten wir sehr herzlich um Ihre Unterstützung und Zuwendung. Wenn sie speziell für die Jugendarbeit spenden wollen, bitten wir sie den Verwendungszweck: Jugendmitarbeiterin zu verwenden!

Woher kommt das Geld?

Den Grundstock der Stiftung bilden Vermächtnisse und Spenden der Ev. Kirchengemeinde Oberstedten in Höhe von 90 000 €. Gründungsstifter haben im ersten Jahr das Kapital kräftig erhöht. Seit 2008 wächst das Vermögen durch Zustiftungen und Spenden. Dabei sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

Wie arbeitet eine Stiftung?

Bei einer Stiftung wird das Vermögen dauerhaft angelegt. „Nur“ die Zinsen stehen jedes Jahr für den Stiftungszweck zur Verfügung. Das Kapital bleibt erhalten. Es bildet eine zuverlässige Grundlage für die Finanzierung unserer Arbeit in der Kirchengemeinde. Da die Stiftung von einem ehrenamtlich arbeitenden Stiftungsrat geleitet wird, fallen kaum Verwaltungskosten an.

Gibt es einen Unterschied zwischen Zustiftung und Spende?

Ja! Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, fließt das Geld in die Stiftung und erhöht das Kapital. Die jährlich ausgeschütteten Zinsen kommen ausgewählten Projekten zugute (s.o.). Spenden werden dagegen zeitnah ausgegeben, fließen aber ebenso in die Vorhaben. Geben Sie also an, wenn Sie die Stiftung unterstützen möchten, ob Ihre Zuwendung eine Spende oder Zustiftung sein soll. Natürlich stellen wir Ihnen dafür eine steuerrelevante Bescheinigung aus. Für Überweisungen unter 200 € reicht die Buchungsbestätigung Ihrer Bank beim Finanzamt.

Welche Vorteile hat ein*e Spender*in?

Spenden bzw. Zustiften lohnt sich!
Im Juli 2007 wurde im Bundestag ein Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements verabschiedet, das attraktive Steuervorteile für Sie als Geber vorsieht: Sie können Spenden in Höhe bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte von der Einkommenssteuer absetzen. Bei einer Spende von 200 € im Jahr und einem Steuersatz von 30% (Normalverdiener) erhält der Spender 68,10 € vom Finanzamt zurück. Somit beträgt sein Aufwand nach Abzug der Steuerersparnis nur 131,90 €. Bis zu einem Betrag von 1 Mio. € können Zustiftungen in den Vermögensstock unserer Stiftung von den steuerpflichtigen Einkünften abgesetzt werden. Wir freuen uns sehr, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie die Stiftung unterstützen möchten.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stiftungsmitglieder.

KONTAKT:

Hilmar Bohn

hfbohn(at)gmail.com

STIFTUNGSKONTO:

Stedter Tropfen- Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Oberstedten
53600 Raiffeisenbank Oberursel- Oberstedten
BLZ 500 617 41
IBAN: DE56 5006 1741 0000 0536 00