Neue Corona-Regeln für Kirche und Haus Siloah

Neue Regeln für ein sicheres Miteinander!

Aktuell schnellen die Inzidenzen und die Anzahl der sich in Behandlung befindlichen Menschen in die Höhe. Die Landesregierung hat neue Verordnungen erlassen, die wir mit unserem aktualisierten Schutzkonzept umsetzen. 

Das Wichtigste im Überblick:

Veranstaltungen und Gottesdienste im Kirchengebäude

3G-Regelung des Landes Hessen

Der Einlass erfolgt nach 3-G Konzept der hessischen Landesregierung, Kontrolle am Eingang, ein gültiger Lichtbildausweis ist bereit zu halten. Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Kein Gemeindegesang

Kein Gesang während der Gottesdienste

Schutzkonzept des Haus Siloah bei sonstigen Veranstaltungen

Wenn Veranstaltungen, die keine Gottesdienste darstellen, im Kirchengebäude stattfinden, gilt das Schutzkonzept des Haus Siloah.

Das gesamte Schutzkonzept finden Sie hier:

Veranstaltungen im Gemeindehaus Siloah

2G-Regelung des Landes Hessen

Der Einlass erfolgt nach 2-G Konzept der hessischen Landesregierung. Ein Geimpften- oder Genesenen-Nachweis ist stets mitzuführen und ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.

Maskenpflicht bis zum Platz

Eine medizinische Maske ist bei Ein- und Ausgang zu tragen, sie darf am Sitzplatz abgenommen werden. Kinder bis 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Das gesamte Schutzkonzept finden Sie hier: